
Femegerichte in Westfalen
Femegerichte oder auch Freigerichte bzw. Freistuhl genannt, lassen sich zeitlich in das Spätmittelalter einordnen. Für Westfalen ist belegt, dass es zwischen 1385 und 1500 Femegerichte gab. Westfalen war damals aufgeteilt in über 80 Freigrafschaften und ein Freigraf war der Oberhaupt des Femegerichts. Neben dem Freigraf zählten noch sogenannte Schöffen zum inneren Kreis des Gerichts, die über eine Anklage und das Strafmaß entschieden. Es ranken sich viele Geschichten und Mythen über das Thema der Femegerichte. Doch was sind die wahren Fakten über das Gerichtswesen im Spätmittelalter? Das Gerichtsmuseum in Bad Fredeburg klärt uns auf und mit dem Verkehrsverein Arnsberg geht es...